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   BAG, 07.08.1967 - 3 AZR 493/65   

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BAG, 07.08.1967 - 3 AZR 493/65 (https://dejure.org/1967,860)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zusätzliche Altersversorgung - Zusätzliche Hinterbliebenenversorgung - Einstellung der Leistung - Beamtenrechtliche Versorgung - Beamtenähnliche Versorgung - Pflichtmitgliedschaft bei Versorgungsanstalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1967, 1901
  • DB 1967, 1902
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 102/99

    Höchstbegrenzungsklausel und zeitratierliche Kürzung

    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Arbeitgeber lediglich eine tatsächliche oder vermeintliche Pflicht erfüllen wollte (vgl. ua. BAG 7. August 1967 - 3 AZR 493/65 - BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 121, zu 2 a der Gründe; 13. August 1980 - 5 AZR 325/78 - AP BetrVG 1972 § 77 Nr. 2 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 8, zu III 1 a der Gründe; 26. August 1987 - 4 AZR 155/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Brotindustrie Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 29.01.1999 - 9 Sa 1849/98

    Beurlaubung eines Beamten ohne Bezüge in einem Angestelltenverhältnis -

    Soweit Angestellte im öffentlichen Dienst, die einen Anspruch auf lebenslängliche Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen haben, von der Zusatzversicherung in der VBL ausgenommen werden, sind dafür sachlich einleuchtende Gründe vorhanden (so bereits BAG AP Nr. 121 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BGH, 03.02.1986 - II ZR 54/85

    Einstellung der Leistungen des Trägers der Insolvenzsicherung wegen zunächst

    Zahlt der Beklagte eine Rente in der irrigen Annahme, gesetzlich dazu verpflichtet zu sein, so wird das Vertrauen des Rentners, wenn es nur darin besteht, die Rente auch in Zukunft zu beziehen und auf diese Weise seinen Lebensstandard wahren zu können, regelmäßig nicht geschützt (vgl. BAG, Urt. v. 7.8.1967 - 3 AZR 493/65, AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 121).
  • BAG, 29.11.1985 - 7 AZR 364/82

    Sonderleistungen: Bemessung der Dienstwohnungsvergütung, Heranziehung von

    Auch dann, wenn man dem Arbeitgeber gemäß § 242 BGB das Recht versagt, ohne Vertragsbindung langjährig gewährte Leistungen für die Zukunft einzustellen oder jedenfalls eine Übergangsregelung für erforderlich hält (vgl. Canaris, Anm. zum Urteil des BAG vom 31. Januar 1969 - 3 AZR 439/68 - AP Nr. 26 zu § 1 FeiertagsLohnzahlungsG, unter III; Larenz, Anm. zum Urteil des BAG vom 2. April 1958 - 4 AZR 443/55 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; Wiedemann, Anm. zum Urteil des BAG vom 7. August 1967 - 3 AZR 493/65 - AP Nr. 121 zu § 242 BGB Ruhegehalt, unter 3; derselbe, Anm. zum Urteil des BAG vom 30. September 1968 - 5 AZR 26/68 - AP Nr. 1 zu § 9 TVArb Bundespost, unter 2), war die Beklagte im Streitfalle nicht gehindert, die Neufestsetzung nach Maßgabe der Vorschriften der Dienstwohnungsverordnung vorzunehmen.
  • LAG Hamm, 16.04.1996 - 6 Sa 1127/95

    Betriebliche Altersversorgung: irrtümlich erbrachte Versorgungsleistungen -

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  • LAG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 Sa 664/97

    Unwirksamkeit des Widerrufs der Ausgleichszulage bei betrieblicher Übung

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.1985 - 5 Sa 169/85

    Inlaufsetzung einer Berufungsbegründungsfrist; Bedeutung der Übersendung des

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.04.1985 - 5 Sa 160/85

    Inlaufsetzung der Berufungsfrist im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Bedeutung

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  • BAG, 31.05.1983 - 3 AZR 29/81
    Vielmehr war die Beklagte berechtigt, nach Erkennen ihres Irrtums die Zahlungen für die Zukunft einzustellen (vgl.BAG 21, 332, 339, 310 = AP Nr. 26 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II der Gründe; Urteil des Senats vom 7. August 1967 - 3 AZR 493/65 - AP Nr. 121 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 2 a der Gründe; BAG, Urteil vom 30. September 1968 - 5 AZR 26/68 - AP Nr. 1 zu § 9 TV Arb-Bundespost, zu 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 07.05.1985 - 10 Sa 1876/84

    Anspruch auf Zahlung eines übertariflichen Weihnachtsgeldes; Unwirksamkeit einer

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   BAG, 04.08.1967 - 3 AZR 493/65   

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